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Hintergrundinformationen

Die Bundesrepublik Deutschland ist ab 1951 Mitglied der UNESCO. Erst 1972 tritt die DDR als 130. Mitgliedsstaat bei. 1973 werden beide deutsche Staaten in die UNO aufgenommen. Dieser Schritt ist Folge der Neuen Ostpolitik der bundesdeutschen sozialliberalen Regierung (Willy Brandt und Walter Scheel), die dem Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik ein Ende bereitet. Für den SED-Staat bietet sich damit die lang ersehnte Gelegenheit, internationale und vor allem bundesdeutsche Anerkennung zu erwerben. 1973 beschließt der DDR-Ministerrat die Gründung einer UNESCO-Kommission der DDR. Diese ist dem Außenministerium zugeordnet. Der marode Zustand der DDR-Wirtschaft verfügt über keine finanziellen Mittel zur Rettung des Weltkulturerbes. Erst 1989 stellt die DDR einen ersten und einzigen Antrag auf Welterbe-Anerkennung.

1975 unterzeichnet die DDR die Schlussakte von Helsinki und verpflichtet sich damit, die Menschenrechte zu wahren und zu schützen – womit sie angesichts der politischen Realität vor einem Problem steht. Der SED-Staat gewährt seinen Bürgerinnen und Bürgern „Freiheit“ nur im Rahmen der von der Staatspartei vorgegeben Richtlinien, was sich auch im Bildungswesen widerspiegelt. „UNESCO-Projektschulen“ im heutigen Sinne und Verständnis gibt es in der DDR nicht. Vielmehr bietet die Mitarbeit in der UNESCO, der wichtigsten internationalen Organisation, der DDR die Möglichkeit, ideologisch, in der geistigen Auseinandersetzung, im „Klassenkampf“ die richtigen, systemgerechten Antworten zu geben.

Frau Seichter

Lage

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