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Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2024/25

Sehr geehrte Eltern,

ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserem Gymnasium beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 26.02.2024 bis 01.03.2024, ausschließlich während folgender Anmeldezeiten des Sekretariats:

Datum

Anmeldezeiten

Montag, 26.02.2024                      

08:00-10:30 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Dienstag, 27.02.2024                        

08:00-10:30 Uhr und 13:00-15:30 Uhr

Mittwoch, 28.02.2024

09:30-10:30 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Donnerstag, 29.02.2024                     

08:00-10:30 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Freitag, 01.03.2024                      

08:00-10:30 Uhr

Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule mit der Original-Bildungsempfehlung möglich ist.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

    1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original[1])
    2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
    3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
    4. den ausgefüllten Antrag auf Aufnahme in die Klassenstufe 5 (den Aufnahmeantrag können Sie auch unter https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119 auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen) sowie das ausgefüllte Formular zur Anmeldung am Käthe-Kollwitz-Gymnasium, Schuljahr 2024/25 (Download unten)
    5. beide Anträge unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
    6. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie
    7. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten, Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
    8. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

     

    [1] SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

Wenn Ihrem Kind die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde und Sie wünschen, dass Ihr Kind die Ausbildung am Gymnasium fortsetzt, melden Sie Ihr Kind ebenfalls bis zum 01.03.2024 an.

Damit beantragen Sie auch die Teilnahme an einer Beratung im gewünschten Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung, die zentral für alle Schüler ohne Bildungsempfehlung am 05.03.2024, 09:30 Uhr im Gymnasium durchgeführt wird. Es ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, incl. 10 Minuten Einlesezeit.

Die Beratungsgespräche finden vom 07.03.2024 bis zum 14.03.2024 im Gymnasium statt.

Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Innerhalb von drei Wochen bis spätestens zum 02.04.2024 können Sie überlegen, welcher Bildungsgang Ihnen für Ihr Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihr Kind definitiv an der Oberschule oder am Gymnasium anmelden. Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden Sie Ihr Kind spätestens bis zum 15.03.2024 an der gewünschten Oberschule oder Oberschule+ an.

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13.05.2024.

Für das Schuljahr 2024/25 nehmen wir voraussichtlich vier Klassen 5 auf.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich beispielweise wie folgt:

  1. ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler/in unserer Schule,
  2. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg),
  3. Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule - Grundlage Routenplaner - Grenze 3,5 km),
  4. Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in der Stadt, einschließlich Stadt- bzw. Ortsteilen haben),
  5. Losentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

Am Montag, 03.06.2024, 18:00 bis 19:30 Uhr, findet der Einführungselternabend der zukünftigen Klassen 5 in der Aula unseres Gymnasiums statt.

Für das Stöbern und Informieren auf der Homepage des KKG wünschen wir Ihnen und Ihrem Kind viele gute Eindrücke.

Bei individuellen Fragen freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme:

  • per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder
  • telefonisch – möglichst zwischen 09:30 Uhr und 14:00 Uhr: 0375/293010.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ralf Ballmann

Schulleiter

 

Informationen und Materialien auf unserer Homepage

Hier die wichtigen Links:


Beratung: 2. Fremdsprache

Weitere Anmeldeformulare für andere Klassenstufen finden Sie hier...

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Ab dem Schuljahr 2023/24 nutzen wir die App "VpMobil24".

Zur Nutzung sind jedoch spezielle Zugangsdaten notwendig.

Die App kann über die beiden Links heruntergeladen werden.

Kontaktdaten

Käthe-Kollwitz-Gymnasium

Lassallestrasse 1, 08058 Zwickau

0375 - 293010
0375 - 293026

sekretariat@kkg-zwickau.de

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